Keine Studiengebühren mehr!
…zumindest nicht für die Studenten an Hochschulen in Baden-Württemberg, die zwei oder mehr Geschwister haben.
Nach einer Änderung des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) gilt folgende Regelung zur Befreiung von Studiengebühren ab dem Sommersemester 2009:
“Von der Gebührenpflicht sollen Studierende befreit werden, die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vorschrift (Geschwisterregelung) in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Studierender für weniger als sechs Semester nach dieser Vorschrift befreit, kann die verbleibende Semesterzahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden” (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 2 LHGebG).
Sprich:
- Du bist Student an einer öffentlichen Hochschule in Baden-Württemberg UND
- Du hast zwei oder mehr Geschwister (egal, ob sie arbeiten, zur Schule gehen oder studieren) UND
- Zwei deiner Geschwister stellen den Antrag auf “Befreiung von der Studiengebühr wegen Geschwister” in Baden-Württemberg nicht
- = Du zahlst keine Studiengebühren!
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